Darf man den Kopierschutz bei Ebooks knacken?

Am 31.1.13 erschien in der NZZ der Artikel Wie man den Kopierschutz knackt. Der Artikel stellte sich die Frage, ob man den Kopierschutz bei DRM-geschützten Ebooks überhaupt knacken darf. Eine Nachfrage bei Por Litteris, der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaft, hat ergeben, dass dies legal ist:

 Es ist erlaubt, den Schutzmechanismus zu umgehen, solange die derart ‹befreiten› E-Books nur privat verwendet werden.

Allerdings muss der Nutzer diese Manipulation selber vornehmen, aus diesem Grund sind in besagtem Artikel auch keine Links oder Anweisungen zur Entfernung des Kopierschutzes zu finden.

Was mir nicht ganz klar ist, was es bedeutet, dass die befreiten Bücher “nur privat verwendet werden” dürfen. Der Schlusssatz im NZZ-Artikel lautet:

 Deshalb kann an dieser Stelle auch nicht erklärt werden, was man genau tun muss, um die Freude bei der Lektüre von DRM-geschützten E-Books mit anderen zu teilen.

Das heisst, dass ein solches Buch auch mit Freunden geteilt werden darf. Das scheint mir doch sehr interessant zu sein.

Via blogthek.

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