TikTok-Klon "YouTube Shorts" startet am 14.7.21 auch in der Schweiz

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Nun bekommt TikTok also Konkurrenz.
Angekündigt  ist diese neue Funktion von YouTube für den 14. Juli – aber ich habe das neue Feature bereits heute eingeblendet gehabt.

Auf dem offiziellen YouTube-Blog liest man:

Im letzten Jahr haben wir bereits die Entwicklung von YouTube Shorts angekündigt – ein Kurzvideo-Erlebnis für alle, die kurze, einprägsame Videos nur mit ihrem Handy erstellen möchten. Seitdem haben wir unsere Beta-Phase auf 26 weitere Länder ausgeweitet und bereits viele kreative, großartige Shorts von unserer Community gesehen.
Heute freuen wir uns, die weltweite Einführung von YouTube Shorts bekannt zu geben. Wir rollen unsere Beta jetzt in mehr als 100 Ländern weltweit aus, in denen YouTube verfügbar ist, darunter auch Deutschland.

Zusätzlich zu diesem neuen Dienst sollen eine Reihe neuer Features in YouTube eingeführt werden.

  • das Hinzufügen von Text zu bestimmten Punkten in Eurem Video
  • das Einfügen von Audio-Samples von anderen Kurzfilmen in Eure eigene Kreation
  • das automatische Hinzufügen von Untertiteln zu Eurem Short
  • das Aufnehmen von bis zu 60 Sekunden mit der Shorts-Kamera
  • das Einbinden von Clips aus der Galerie Eures Telefons, um Eure mit der Shorts-Kamera gemachten Aufnahmen zu ergänzen
  • das Hinzufügen von Filtern, um Eure Shorts farblich zu korrigieren, (zukünftig werden viele weitere Effekte verfügbar sein).

Und dann sollen eine grosse Bibliothek von Songs zusammengestellt werden, die man zur Vertonung der Shorts verwenden darf.

Mit dem internationalen Start unserer Beta-Version werden wir über Millionen von Songs (Tendenz steigend) und Musikkataloge von über 250 Labels und Verlagen auf der ganzen Welt verfügen, darunter die Labels und Verlage der Universal Music Group, Sony Music Entertainment und Sony Music Publishing, Warner Music Group und Warner Chappell Music, Believe, Merlin, Because Music, Beggars, Kobalt und viele mehr.

Ein erster Blick in die Videos zeigt kaum Unterschiede zu den TikTok-Videos – und einige Videos sind tatsächlich auch TikTok-Videos:

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Zitat des Tages – 25.5.21

Peter Schneider beantwortet eine Frage zum Thema Dateninkontinenz:

Ohne (gereizte) Resignation vor der zum Geschäftsmodell gemachten Datenspionage kann man sich eigentlich gar nicht mehr im Internet bewegen. Das Schlimmste daran ist, dass dieser Skandal so offensichtlich und allgegenwärtig ist und dass ich nicht im Geringsten weiss, an wen oder an welche Institution ich mich mit der Forderung seiner Behebung wenden könnte.

Quelle: Leser fragen Peter Schneider – Wie mit dem Cookie-Hohn umgehen? | Tages-Anzeiger

Ein Porträt – Elon Musk – wie ein Fantast zum Pionier wurde – News – SRF

Heute Abend auf SRF 1 gehört: Ein Porträt von Elon Musk

Visionär, Rebell, Vollblut-Unternehmer, Idiot, Genie – viele Bezeichnungen hat Elon Musk schon erhalten. Mit Tesla hat er die Autoindustrie in Aufruhr versetzt und mit SpaceX ein neues Zeitalter in der Raumfahrt eingeläutet.

Zu hören ist die Sendung hier.

Quelle: Ein Porträt – Elon Musk – wie ein Fantast zum Pionier wurde – News – SRF

Buchhaus-Zeitung von Lüthy Balmer Stocker ODER: Yumpu machts möglich

Ich habe kürzlich versucht die Buchhaus-Zeitung von Lüthy Balmer Stocker in einer digitalen Version zu finden. Diese “Zeitung” ist eine Gratis-Werbung, warum also sollte diese Broschüre nicht auch digital erhältlich sein?

Auf der Webseite von Lüthy Balmer Stocker erfährt man aber absolut nichts über diese Broschüre, wie wenn es sie nicht geben würde. Gib man “Buchhaus Zeitung” ins Suchfeld ein, dann erhält man keine Treffer. Gibt man den Begriff als einzelnes Wort ein, also “buchhauszeitung”, dann erhält man die Vorschläge für “backstein”:

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Sehr eigenartig, drückt man wieder auf “buchhauszeitung”, dann erscheint das folgende Ergebnis:

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Sucht man nun über google differenzierter nach “Buchhaus-Zeitung” und “pdf” und “download”, dann kommt man zu zwei Treffern und einem interessanten Ergebnis.

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Offenbar kann man die Buchhaus-Zeitung auf Yumpu lesen, allerdings die Ausgabe von 2016. Ein Click auf den Link führt uns dann zu dieser Seite:

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Sucht man auf Yumpu mit “lüthy”noch weiter, dann findet man tatsächlich dort die aktuellen Ausgaben der Buchhaus-Zeitung:

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Und schliesslich landet man hier

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Ein Download ist nicht möglich, man muss den Prospekt also online lesen. Das funktioniert dann einwandfrei, aber halt Yumpu:

  • Man kann das Dokument einfach durchblättern, keine Sprünge machen, einfach Seite für Seite.
  • Natürlich auch keine direkte Bestellmöglichkeit,
  • keine Möglichkeit, ein Buch etwa auf eine Merkliste zu setzen.
  • Man kann auch keine Seite speichern.

Wenn man allerdings die dürftigen Zugriffszahlen anschaut, dann scheint es kein grosses Bedürfnis zu sein, diese Werbezeitung online anzuschauen. Dies könnte aber auch damit zusammenhängen, dass man wissen muss, wo man diese digitale Version der Buchhaus-Zeitung finden kann.

Das deutsche Projekt Gutenberg ist umgezogen

Ich habe eben versucht, das deutsche Projekt Gutenberg über die Adresse gutenberg.spiegel.de zu erreichen. Statt auf die gewohnte Oberfläche wird man einfach zu Spiegel Kultur umgeleitet. Kein Hinweis, nichts. Auch eine Suche über google ergibt nichts, nur immer wieder Spiegel-Resultate. Einen Hinweis findet man allerdings.

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Wenn man allerdings den Link drückt, landet man wieder bei Spiegel Kultur. Kein Hinweis darauf, was los ist. Das “In eigener Sache: Das Projekt Gutenberg-DE zieht am 6. …” ist nirgend sichtbar.

Erst nach einigem Suchen komme ich dank einem Twitter-Beitrag auf die neue Seite:

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Hier die neue Seite auf: https://www.projekt-gutenberg.org/index.html

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Nachtrag: Hätte ich die News der letzten Tage gut verarbeitet, dann wäre ich durch den digithek blog bereits informiert gewesen.

Digitale Signatur oder digitalisiertes Gekritzel

In der Solothurner Zeitung vom Donnerstag, 22.11.2017 erschien ein Artikel zum Thema Digitale Signatur. Im Artikel steht Folgendes:

Wer schon mal einen eingeschriebenen Brief erhalten hat, kennt das Prozedere: Der Briefträger oder Schalterbeamte verlangt eine Unterschrift, die man – mit einem Plastikstift «bewaffnet» – direkt auf den mitgebrachten Handcomputer oder das Display des Bezahlterminals schreiben kann. Der Empfänger bezeugt damit, dass ihm die Sendung ausgeliefert wurde.

Anschließend wird dieses Gekritzel als digitale Signatur bezeichnet. Im Artikel ging es dann um die Frage, ob ein solches Vorgehen nicht auch bei Initiativen oder Referenden angewendet werden könnte.

Zurecht gab es einen Tag später in einem Leserbrief eine Replik:

Hier wurde nun klargestellt, was der Unterschied zwischen einem digitalen Gekritzel und einer digitalen Signatur ist:

Digitales Signieren ist ein elektronisches Krypto-Verfahren (Algorithmus), bei dem der Computer mithilfe eines Geheimschlüssels (Private Key) aus digitalen Daten (beim Pöstler wäre das der Lieferschein) einen Wert berechnet, die digitale Signatur. Den Geheimschlüssel kennt nur der Unterzeichner. Durch Vergleich der digitalen Signatur mit einem erneut berechneten Signaturwert der gleichen Daten kann jeder mithilfe des öffentlichen Verifikationsschlüssels (Public Key) die nicht abstreitbare Signierung und die Unversehrtheit der Daten prüfen. Um die Daten dem Unterzeichner eindeutig zuordnen zu können, muss der Verifikationsschlüssel (Public Key) dieser Person zweifelsfrei zugeordnet sein (was mittels elektronischer Identität wie z. B. der SwissID garantiert ist).

Etwas peinlich für die Zeitung ist es schon, dass ein Leserbrief einen Tag später erklären muss, dass das, wovon der Artikel spricht, gar keine digitale Unterschrift ist.

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